Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2006 - 5 Sa 570/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Konkludentes Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitsaufnahme vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages; Auslegung der Formulierung "zur Arbeitsaufnahme" in einem Ankündigungsschreiben des Arbeitgebers
- Judicialis
TzBfG § 14; ; TzBfG § ... 14 Abs. 2; ; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1; ; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 2; ; TzBfG § 14 Abs. 4; ; TzBfG § 15 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; MTArb § 4 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 611 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Angebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrages durch Terminbestimmung zur Einstellung - kein konkludenter Abschluss eines Arbeitsverhältnisses durch Erledigung der Einstellungsformalitäten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 02.06.2006 - 2 Ca 3289/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2006 - 5 Sa 570/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04
Befristung - Schriftform - Bestätigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2006 - 5 Sa 570/06
Der Kläger verweist dort u.a. auf das BAG-Urteil vom 01.12.2004 - 7 AZR 198/04 - und macht geltend, wenn dort die entsprechende mündliche Zusage (des Amtsvorstehers im Vorstellungsgespräch) ausgereicht habe, so könne vorliegend das Schreiben der Beklagten vom 23.09.2003 keiner anderen Würdigung unterliegen.Der vorliegende Fall unterscheidet sich in tatsächlicher Hinsicht entscheidend von dem Sachverhalt, den das BAG am 01.12.2004 in dem Revisionsverfahren - 7 AZR 198/04 - zu beurteilen hatte.
Aus diesem Grunde sind vorliegend die Grundsätze aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 01.12.2004 - 7 AZR 198/04 - nicht anwendbar.
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2005 - 8 Sa 669/05
Form der Befristung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2006 - 5 Sa 570/06
Die entsprechenden Ausführungen des Arbeitsgerichts bzw. die des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 16.12.2005 - 8 Sa 669/05 - hält der Kläger für rechtlich unzutreffend.